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03.11.2020 – Information LRA Nutzung Sporthalle durch Dritte (Vereine)

Betreff: Nutzung Schulsporthallen durch Dritte (Vereine) und

Drittnutzung von Räumen in Schulgebäuden vom 02.11.-30.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 30.10.2020 und der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung (ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO) vom 31.10.2020 gelten ab sofort und vorerst  bis zum 30.11.2020 folgende Regelungen:

  • Raumnutzung: Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern

und bedeutet, dass die Drittnutzung von Räumen in den Schulgebäuden durch Musikschulen, Schach, Frühenglisch etc. vorerst bis zum 30.11.2020 nicht erfolgen kann.

Ausdrücklich ausgeschlossen von diesem Betretungsverbot sind laut Ministerium die Kurse der KVHS, sofern die Einhaltung der Hygienekonzepte sichergestellt ist und keine Durchmischung mit den Schülern und Schülerinnen der jeweiligen Schule stattfindet.

  • Sporthallennutzung: Sportvereine =  schulfremde Personen, dürfen die Schulsporthallen nicht nutzen
  • Freizeitsport und organisierter Sportbetrieb ist in den Sportstätten untersagt

und bedeutet, dass die Nutzung der Schulsporthallen durch Dritte (Vereine, etc.) vorerst bis zum 30.11.2020 nicht erfolgen kann.

Im Übrigen verweisen wir auf die ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Rischling

Sachgebietsleiterin Liegenschaftsverwaltung

Landratsamt Weimarer Land

Finanzverwaltung – Liegenschaftsverwaltung